Golden Hill Newsletter Sep/05
Hier finden Sie aktuelle Informationen über unser Guest House und
über Touristik in Südafrika
Leider ist es mir aus zeitlichen
Gründen nicht möglich, regelmäßig einen Newsletter
zu schreiben. Sobald ich Zeit habe, werde ich bestimmt wieder über
Neuigkeiten aus der Umgebung berichten.
Ihr W. Franke (20.3.06)
Liebe Leser des Golden Hill Newsletters,
nach langer Zeit komme ich endlich wieder dazu, einen Newsletter zu
schreiben. Thema dieser Ausgabe ist das neue Südafrikanische Einwanderungsrecht
2005, welches nach ausführlichen Beratungen am 1.7.2005 in Kraft
trat.
IBN Consulting hat mir für den Newsletter freundlicherweise ein
Merkblatt für Immigrationsrichtlinien zur Verfügung gestellt,
aus dem ich hier einige Passagen zitiere. Das gesamte Merkblatt kann
von der IBN Consulting Webseite heruntergeladen werden: www.ibn.co.za
Im nächsten Monat erhalten Sie dann wieder einen normalen Newsletter
mit Informationen aus unserer Umgebung und von der Garden Route.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
W. Franke
Auszüge aus dem IBN Merkblatt:
1. ZEITLICH BEFRISTETE GENEHMIGUNGEN
Aufenthalt
Die meist unkompliziert bei Einreise erteilte Genehmigung für
den reinen Aufenthalt
("visitors permit") ist in allen Fällen auf drei Monate
beschränkt und wird für die folgenden
Aufenthaltszwecke erteilt
- touristisch
- geschäftlich
- Aus- und Weiterbildung (maximal 3 Monate), auch Referendare
- medizinische Behandlung (maximal 3 Monate)
- Familienbesuch (maximal 3 Monate)
- Arbeit (aufgrund eines ausländischen Arbeitsvertrags, aus dem
Ausland vergütet und
teilweise in Südafrika erbracht)
Die Verlängerung ist einmalig für weitere 3 Monate gegen
Leistung einer Gebühr und mit
Begründung möglich. Insoweit sind wie bisher Rückflugtickets,
Kaution oder sogar beides und
Nachweise über ausreichend Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten,
erforderlich. Der
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel kann per Bankauszug,
Bargeld, Traveller
Schecks oder aber durch eine Garantieerklärung des südafrikanischen
Gastgebers geleistet
werden.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 3 Jahre, das so genannte
"extended visitors
permit", kann im Heimatland oder in Südafrika für folgende
Zwecke beantragt werden:
- akademisches Jahr
- wohltätige und freiwillige Tätigkeit (ohne Vergütung)
- Forschungstätigkeit für Universitäten u.ä.
- Zusammenleben mit südafrikanischem oder daueraufenthaltberechtigten
Ehegatten/Lebenspartner
- andere vorgesehene Aktivitäten
Hier allerdings müssen beispielsweise Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden,
polizeiliche Führungszeugnisse und medizinische sowie radiologische
Untersuchung
vorgelegt werden. Im Gegensatz zur alten Fassung sind nun nicht mehr
finanzielle Mittel in
Höhe von R 15.000 pro Monat und pro Person vorzuweisen, sondern
es müssen nur noch
"ausreichende finanzielle Mittel" ("sufficient financial
means") nachgewiesen werden. Welche
Summe als ausreichend anerkannt wird, ist nicht definiert. Dies muss
die Praxis zeigen.
Unserer Ansicht nach sollten R 10.000 pro Monat ausreichend sein.
Weiterhin wird das neue Gesetz von den offiziellen Stellen bislang so
verstanden, dass als
"andere vorgesehene Tätigkeiten" nunmehr nur noch der
Aufenthalt in der Republik als
Ehegatte oder Lebenspartner eines bereits nach anderen Vorschriften
(Aufenthalt als Rentner
ausgeschlossen) Aufenthaltsberechtigten gelten soll.
WICHTIG: Verlängerungen / Änderungen von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen
müssen mindestens 30 Tage vor ihrem Ablauf beantragt werden!
Aufenthaltserlaubnis für Rentner
Während unter dem bisherigen Gesetz für Rentner und Pensionäre
nur eine
Daueraufenthaltsgenehmigung existierte, ist mit der Gesetzesänderung
aus 2003 eine
befristete Aufenthaltsgenehmigung auch für diese Personen eingeführt
worden.
Das "Rentner-permit" kann für einen Zeitraum von bis
zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt
um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden. Der Inhaber dieser
Genehmigung darf sich
dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten. Der Mindestaufenthalt
von 183 Tagen im Jahr
ist also hier nicht einschlägig.
Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist,
dass kein
Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung die
Stelle zu füllen bereit,
willens und fähig ist.
Der Antragsteller muss folgende finanzielle Mittel nachweisen:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 20 000,
ODER
Vermögen egal in welcher Höhe, aus dem sich ein monatliches
Einkommen von
R 20 000 ergibt.
Das "Rentner-permit" kann nach derzeitiger Praxis nicht auf
den Ehe- oder Lebenspartner
des Antragstellers erweitert werden, d.h. die genannten Beträge
gelten pro Person.
B. UNBEFRISTETE GENEHMIGUNGEN (PERMANENT RESIDENCE)
Direkte Daueraufenthaltserlaubnis
1.1 Ein Antragsteller, der über einen Zeitraum von mindestens
5 Jahren Inhaber einer
Arbeitsgenehmigung gemäß dem Immigration Act war, kann eine
Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ihm ein unbefristetes Arbeitsangebot
gemacht wird. Diese erstreckt sich auf den Ehe- oder Lebenspartner und
Kinder unter
21 Jahren.
1.2 Eine direkte Daueraufenthaltsgenehmigung wird ebenso Ehe- oder
Lebenspartnern
von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung
erteilt, wenn
die Ehe oder Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahren besteht. Wie
der
einzelne Nachweis über die Dauer der Lebenspartnerschaft in der
Praxis auszusehen
hat, wird wohl im Einzelfall entschieden werden. Die Lebenspartner müssen
jedenfalls eine Versicherung an Eides Statt über die Dauer ihrer
Partnerschaft
abgeben. Ferner ist ein Nachweis zu erbringen, dass beide Partner zusammen
leben.
Wichtig ist, dass eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Gesetzes nur
dann besteht,
wenn die Partnerschaft entweder zwischen einem südafrikanischen
Teil und einem
ausländischen Teil geschlossen wurde oder aber im Falle von zwei
Ausländern, wenn
die Partnerschaft in Südafrika begründet wurde. Darüber
hinaus ist es für Ausländer,
die sich im Ausland kennen gelernt haben, nur dann möglich eine
Lebenspartnerschaft zu begründen, wenn diese offiziell im Heimatland
anerkannt
wird.
Die Lebenspartnerschaft gilt sowohl für homosexuelle als auch heterosexuelle
Paare.
1.3 Kinder von Südafrikanern und Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung,
im
letzteren Fall nur für Kinder unter 21 Jahre, qualifizieren sich
ohne weiteres für die
direkte Daueraufenthaltserlaubnis.
Daueraufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen
2.1 Grundsätzlich bestehen die meisten Gründe für die
Erlangung einer vorläufigen
Aufenthaltsgenehmigung auch bei der Daueraufenthaltsgenehmigung. Im
Folgenden
wird daher sehr kurz auf die Möglichkeiten eingegangen, da die
Voraussetzungen
ausführlicher im Kapitel über zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen
dargestellt
sind.
2.2 Einem Antragsteller, dem ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht
worden ist, kann
eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn er unter anderem
nachweist, dass
- Die Position mit einer Anzeige beworben wurde
Ferner muss der Arbeitgeber schriftlich darlegen, wer sich beworben
hat und was die
Gründe für die Ablehnung aller südafrikanischen Bewerber
war. Alle ausländischen Studienabschlüsse und Berufsqualifikationen
müssen von SAQA(South African Qualification Authority) überprüft
und anerkannt werden.
- das Arbeitsministerium oder eine private Organisation bescheinigt,
dass die
vertraglichen Bedingungen nicht schlechter sind als für einen
vergleichbaren Südafrikaner
- die jährliche Anzahl an Genehmigungen in der entsprechenden
Berufssparte noch nicht erreicht ist
2.3 Einem Antragsteller mit außerordentlichen Fähigkeiten
(s.o. unter befristeter
Arbeitsgenehmigung) kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
2.4 Einem Antragsteller, der
- beabsichtigt, ein Unternehmen aufzubauen,
- der Inhaber einer befristeten business permit ist, oder
- der in ein Unternehmen investieren will,
kann die Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der zu investierende
Mindestbetrag von R 2,5 Millionen durch den Buchwert dieses Unternehmens
wiedergegeben wird. Der Mindestbetrag kann von der Behörde auf
Empfehlung des
Wirtschaftsministeriums oder aber wenn sich das Unternehmen in einem
besonderen
Wirtschaftszweig befindet, reduziert oder aufgehoben werden. Der Betrag
kann in
Geld- oder Sacheinlagen erbracht werden.
2.5 Einem Rentner oder Pensionär, der sich in Südafrika zur
Ruhe setzen will, kann eine
Daueraufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er den Nachweis der folgenden
finanziellen Mittel erbringt:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 20 000,
ODER
Vermögen, aus dem sich ein monatliches Einkommen von R 20 000 ergibt.
2.6 Einem Antragesteller, der Vermögen im Wert von mindestens
R 7.5 Millionen
nachweist und eine einmalige Gebühr von R 75 000 an die Behörde
leistet.
Die unter 2.2 bis 2.4 genannten Daueraufenthaltsgenehmigungen können
im gleichen
Verfahren auf Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahre ausgedehnt
werden. In
allen anderen Fällen können Ehe- bzw. Lebenspartner sowie
Kinder (unter 21 Jahre) des
Hauptantragstellers einen eigenen Antrag stellen, sobald der Hauptantragsteller
die
Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat.
C. EXISTIERENDE GENEHMIGUNGEN
Alle unter dem bisherigen Gesetz erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen
behalten ihre
Gültigkeit und werden behandelt, als seien sie unter dem neuen
Gesetz erteilt worden.
Alle anderen unter dem bisherigen Gesetz erteilten Genehmigungen behalten
ihre Gültigkeit,
können aber nach Ablauf nur gemäß dem neuen Gesetz verlängert
oder erneuert werden.
Die Behörde kann davon absehen, einen neuen Antrag zu fordern,
oder eine Verlängerung
oder Erneuerung unter dem alten Gesetz erlauben, wenn gute Gründe
hierfür vorliegen.
Für alle vor der Gesetzesänderung eingereichten Anträge
ist die alte Rechtslage
entscheidend.
D. POSITIVES
Die neue Version des Gesetzeswerks ist insgesamt sehr viel übersichtlicher
und besser
durchdacht geworden. Die alten Widersprüche oder Inkonsequenzen
wurden fast vollständig
abgeschafft. Ferner wurden insbesondere die Verwaltungsvorschriften
deutlich verschlankt.
Dies führt zu einem transparenten und übersichtlichen Gesetzeswerk,
welches wesentlich
benutzerfreundlich ist, als das alte. Es enthält weiterhin ein
klar geregeltes
Widerspruchsverfahren, das es einem Antragsteller ermöglicht, eine
negative Entscheidung
überprüfen zu lassen. Ebenso wird der Antragsteller vor Erlass
einer negativen Entscheidung
benachrichtigt und erhält Gelegenheit, innerhalb von 10 Tagen Stellung
zu nehmen.
Die Einwanderungsbehörde hat bemüht zu sein, innerhalb von
30 Tagen nach Erhalt eines
vollständigen Antrags jeglicher Art zu entscheiden. Bei den befristeten
Genehmigungen
gelingt dies überwiegend, und Anträge werden in der Regel
innerhalb von 4 - 6 Wochen
entschieden, sofern keine Komplikationen auftauchen.
Nach dem neuen Gesetz ist es für enge Familienangehörige von
Südafrikanern oder
Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung einfacher, eine Aufenthaltsgenehmigung
zu
erhalten, sofern sie nicht arbeiten wollen.
E. KOMMENTAR
Bei der Beurteilung der Gesetzesvorschriften ist folgender Hintergrund
in Betracht zu ziehen.
Südafrika ist eines der Hauptziele für Zuwanderer aus gesamt
Afrika und stellt für die meisten
Nachbarn mit seinem Rechtsstaat und seiner vergleichsweise gesunden
Wirtschaft ein
politisches und wirtschaftliches Paradies dar. Dadurch hat Südafrika
eine beachtliche Zahl
and illegalen Einwanderern zu verzeichnen, und es herrscht weiterhin
vielfach Korruption und
Betrug. Diese Probleme gilt es zu bekämpfen und entsprechend in
Gesetzen zu
berücksichtigen, ohne nach Herkunftsland oder Hautfarbe der Antragsteller
zu diskriminieren.
Die Intention der Einwanderungsgesetze ist es daher grundsätzlich,
die Türen für legale
Einwanderer zu öffnen, um Ressourcen zu sparen, mit denen die illegale
Einwanderung
bekämpft werden soll. Die Änderung, dass Ehepartner (oder
Lebenspartner) nur nach 5
Jahren Ehe eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen können, ist
sicherlich vor diesem
Hintergrund zu sehen.
Im Ergebnis gibt es für die meisten Europäer einen legalen
Weg, in Südafrika zu bleiben und
der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Sicherlich ist die
neue Anforderung bei der
business permit mindestens 5 Angestellte innerhalb von 2 Jahren zu schaffen
für manche
Investoren eher hinderlich. Allerdings muss man diese Anforderung vor
dem Hintergrund der
hohen Arbeitslosigkeit sehen. Ob sie beibehalten wird, bleibt abzuwarten.
Generell gilt, dass
die Herausforderung darin besteht, die passende Genehmigung zu finden.
Auf der anderen Seite gibt es strengere Kontrollen - etwa am Arbeitsplatz
oder zu Hause - in
Bezug auf Verletzungen und Umgehungen der Gesetze. Eine Überziehung
der
Aufenthaltsgenehmigungen wird, je nach Länge der Überziehung,
mit Strafen von R 1 000 bis
R 3 000 geahndet. Ebenso haben Arbeitgeber von Ausländern oder
Grundeigentümer mit
ausländischen Mietern die Pflicht sich zu vergewissern, dass sich
diese Ausländer legal im
Land befinden.
Obwohl die Einwanderungsbehörde dazu anhält, Anträge
im Heimatland zu stellen und deren
Ergebnis dort abzuwarten, besteht laut Gesetz ausdrücklich die
Möglichkeit, innerhalb von
Südafrika einen (Änderungs-) Antrag zu stellen, was in den
meisten Fällen die
unkompliziertere Variante ist. Das bedeutet, dass Ausländer als
Besucher einreisen und vor
Ort einen Antrag auf eine befristete oder unbefristete Genehmigung stellen
können.
Allerdings ist zu beachten, dass bei Einreise dennoch in jedem Fall
ein Rückflugticket oder
eine Kaution verlangt werden wird.